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Reisen AGB  
Allgemeine Reisebedingungen der HSV-Arena GmbH & Co. KG - Unternehmensmarke HSV-REISEN

 

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro- und Reiseveranstalter-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung (insbesondere bei Vermittlungsleistungen) haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. Ergänzend zu den nachstehenden Regelungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Hamburger Sport-Vereins. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass ein Weiterverkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des HSV untersagt ist. Dieses gilt ebenfalls für Eintrittskarten, die als Leistungsbestandteil einer Reise erworben wurden.

1. Reisevertrag

Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bieten Sie, der Anmelder der Reise, der HSV-Arena GmbH & Co. KG, Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg (nachfolgend auch HSV-REISEN genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 14 Tage an. Durch den Charakter der HSV-Reisen, in denen Tickets für Spiele des HSV i. d. R. enthalten sind, deren Kategorisierung und Terminierung kurzfristig erfolgen kann, behält sich HSV-REISEN vor, bei noch nicht endgültig festgelegten Spiel-/Gegnerkategorien und des Termins des Spiels, die Frist für die Verbindlichkeit von Reiseanmeldungen bis 2 Wochen nach Festlegung der Kategorie/des Termins des jeweiligen Spiels zu verlängern. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme (z. B. e-mail, Online-Formular) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung zustande.

Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot von HSV-REISEN. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen. Die in den Angeboten von HSV-REISEN genannten Spiel-/Gegnerkategorien, sowie die Termine der Spiele gelten vorbehaltlich der endgültigen Festlegung der Kategorien und des Spielplans seitens des HSV, bzw. der DFL. Eine eventuelle Änderung der Spiel-/Gegnerkategorie und eine damit einhergehende Erhöhung des Reisepreises ggü. der Ausschreibung gilt nicht als Abweichung von der Reiseanmeldung in diesem Sinne. Die Anmeldung und die entsprechende Bestätigung und Rechnung wird ausschließlich in diesen Fällen an die ggf. höhere Preis-Kategorie angepasst. Als Grundlage wird die im Ticket-Einzelverkauf festgelegte Kategorie veranschlagt. Für den Fall, dass in der Bestätigung/Rechnung eine niedrigere, als die endgültig festgelegte Kategorie berechnet wurde, sind wir berechtigt, den Mehrbetrag innerhalb von 21 Tagen nach der endgültigen Festlegung der Kategorien nachträglich zu berechnen. Die Festlegung des Spiels auf einen anderen, als den ausgeschriebenen Wochentag berechtigt nicht zur kostenlosen Stornierung – die Anmeldung (Anreise, Abreise) wird in diesem Fall sinngemäß angepasst.

Liegen Ihnen die Reise- und Zahlungsbedingungen von HSV-REISEN bei einer Anmeldung nicht vor, so werden diese i. d. R. mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages und werden im Vorfeld der Buchung (z. B. auf www.hsv.de, Rubrik HSV-Reisen) bekanntgegeben. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot oder im Reiseprospekt für den Reisezeitraum sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden. Hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von HSV-REISEN nicht befugt.

2.  Zahlung 

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins zahlen Sie bitte 10% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person, höchstens 260,- Euro pro Person an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag zahlen Sie bitte 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung. Bei Anmeldungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

Ihre Zahlungen können Sie durch Überweisung tätigen. Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift eine nach Anzahlung und Restzahlung aufgeschlüsselte Rechnung. Die Anzahlung muß so rechtzeitig auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingeht. Die Restzahlung ist so anzuweisen, daß sie 30 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht. Kosten für den Geldtransfer (z. B. Bankgebühren für Überweisungen aus dem Ausland) übernimmt der Reiseanmelder.

Die Zahlung per Kreditkarte (Master-/Eurocard, Visa-Card, American Express) ist möglich. Zur Nutzung dieser Zahlungsmethode geben Sie bitte die notwendigen Daten im Anmeldeformular an. Eventuell anfallende Kosten für die Kreditkartenzahlung übernimmt der Reiseanmelder. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, ist HSV-REISEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt HSV-REISEN die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Reisedokumente 

Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen i. d. R. per Post zugestellt. Sollten Ihnen, bzw. dem Reiseteilnehmer die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis ca. sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit HSV-REISEN in Verbindung. In einigen Fällen werden die Reisedokumente im Hotel hinterlegt. Bitte erkundigen Sie sich vor Reisebeginn nach der Anfahrt zum Hotel.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 HSV-REISEN ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. HSV-REISEN ist berechtigt, An- und Abreisezeiten nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet. Eine kurzfristige Ansetzung des HSV-Heimspiels auf einen konkreten Wochentag, bzw. die Verlegung des Spiels um einen Tag stellt keine Leistungsänderung i. d. S. dar. Der zeitliche Reiseablauf kann daher variieren. An- und Abreisedatum werden im Falle einer Spielansetzung auf den Freitag um einen Tag vorverlegt, soweit die Verfügbarkeit dieses zuläßt.

4.2 Preisänderungen (Erhöhungen oder Verminderungen), die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, sind bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich, wenn damit eine Erhöhung oder Verminderung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird; sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Die Änderung kann in dem Umfang erfolgen, wie sie sich pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Sie sind berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn HSV-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten, sofern der Reisende diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von HSV-REISEN über die Preisänderung bzw. Änderung der Reiseleistung HSV-REISEN gegenüber geltend macht.
Aufgrund der Natur des Liga-Wettbewerbs werden die endgültigen Gegner-/Spielkategorien und die davon abhängigen Ticketpreise i. d. R. kurzfristig festgelegt. Die in den Reiseinformationen enthaltenen Kategorien und Preise gelten vorbehaltlich der Festlegung der endgültigen Spiel-/Gegnerkategorie seitens des HSV. Die Festlegung der endgültigen Spiel-/Gegnerkategorie seitens des HSV kann eine Erhöhung des Reisepreises (z. B. von Kat. B zu Kat. A oder auch Top-Zuschlag) zur Folge haben, falls die endgültige Kategorie höher/teurer ist, als die ursprünglich in den Reiseinformationen/Publikationen enthaltene. Der Reisepreis wird dann an die ggf. höhere Kategorie angepaßt, bzw. der Top-Zuschlag wird dem Reisepreis hinzugerechnet.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Bei Reisen, die den Besuch eines Heimspiels des HSV beinhalten, ist zu beachten, daß der konkrete Speiltag erst kurzfristig festgelegt, bzw. das Spiel von der zuständigen Institution (z. B. DFB, DFL, UEFA) um einen Tag verlegt werden kann! Eine kostenlose Stornierung aufgrund der kurzfristigen Ansetzung bzw. Spielverlegung ist grundsätzlich nicht möglich.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Buchungsnummer / Rechnungsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sie sind verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. HSV-REISEN ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. HSV-REISEN ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

 
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30%, mindestens € 25,-
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80%
14 oder weniger Tage vor Reisebeginn oder nach dem Versand der Tickets: 100 %
 
bei Reisen, die einen Linienflug enthalten:
Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 25,-
bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%
 
bei Reisen, die den Transport mit Fähren, Booten, Schiffen enthalten:
bis zum 32. Tag vor Reisebeginn: 30 %, mindestens € 25,-
31 oder weniger Tage vor Reisebeginn oder nach dem Versand der Tickets: 100 % des Gesamt-Reisepreises.
 
Für Eintrittskarten, die von HSV-REISEN beim Leistungsträger nicht stornierbar sind, gelten separate Regelungen. Diese Tickets sind nicht stornierbar. Entsprechend fallen bei Eintrittskarten für Theater, Musicals o. ä. Stornokosten i. H. von 100 % an.

Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über die HSV-Arena GmbH & Co. KG an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine, etc. nicht zurückgegeben, ist HSV-REISEN berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen. Im Falle des Rücktritts wird der volle Reisepreis ebenso für bereits freigegebene/ausgestellte Tickets/ Karten für terminlich fixierte Veranstaltungen, wie Fußballspiele, Konzerte, Musicals, etc. verlangt.

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass HSV-REISEN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die HSV-REISEN durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 - 5.4 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet.

5.2 Umbuchung – Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00.

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an HSV-REISEN durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 15,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person.

Rücktritts- Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist HSV-REISEN berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

6.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für HSV-REISEN deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist HSV-REISEN berechtigt, diese Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn HSV-REISEN die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.

6.3 HSV-REISEN ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise erheblich stört / stören würde oder sich vertragswidrig verhält. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / höherer Gewalt

7.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann HSV-REISEN ein Entgelt verlangen.

7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird HSV-REISEN die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat HSV-REISEN einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von HSV-REISEN und Ihnen je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8. Haftung  

8.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

· die gewissenhafte Reisevorbereitung;

· die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

· die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer  4 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in HSV-REISEN-fremden Prospekten (z. B. Hotel-Prospekt) oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;

· die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

8.2 Erfüllungsgehilfen

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern diese im Rahmen einer Veranstalterleistung der HSV-Arena GmbH & Co. KG tätig sind.

8.3 Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterveranstaltungen, Musicals, etc.) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Beschränkung der Haftung 

9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der HSV-Arena GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit die HSV-Arena GmbH & Co. KG für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet die HSV-Arena GmbH & Co. KG je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.090,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

9.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von HSV-REISEN Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die HSV-Arena GmbH & Co. KG bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

9.4 Fremde Leistungen, Vermittlung

Ausdrücklich im Angebot oder Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung der HSV-Arena GmbH & Co. KG als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter / Reiseleiter, bzw. Mitarbeiter des HSV. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen HSV-REISEN unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl (auch mobil). Falls in den Reisedokumenten keine expliziten Angaben gemacht werden, gelten folgende Telefonnummern:

Telefon (Zentrale): 0 40 – 41 55 – 01
Telefon (Durchwahl): 0 40 – 41 55 – 13 47
Telefax: 0 40 – 41 55 – 10 34

E-Mail: reisen@hsv.de

Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr  

10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

10.4 Schadenersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10.5  Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlußfristen für Ansprüche und Verjährung

11.1 Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit der Reiseleitung/der Kontaktperson vom HSV eine Niederschrift zu erstellen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der HSV-Arena GmbH & Co. KG geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

11.2 Der Reisende und HSV-REISEN vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfältig auf die in den Angeboten, Vertriebsmedien und Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen. Informationen erhalten Sie auch über das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de). Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich – insbes. bei Reisen ins außereuropäische Ausland - über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Viva durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

13. Insolvenzschutzversicherung

Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Touristik-Versicherungs-Service GmbH (tourVERS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt. Diese Regelung ist verbindlich für Reiseleistungen innerhalb einer eigenveranstalteten Pauschalreise.

14. Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise i. d. R. keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich u. U. der Abschluss eines speziellen Reiseschutzes.  

15. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

15.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

15.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

15.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die HSV-Arena GmbH & Co. KG zur Anfechtung des Reisevertrages.

15.4 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg.

15.5 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.7 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

15.8 Sämtliche Leistungen werden an Privatverbraucher ausgeführt. Gem. § 25 UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.

 
HSV-Arena GmbH & Co. KG
HSV-REISEN

Sylvesterallee 7
22525 Hamburg

Geschäftsführung: Carl E. Jarchow, Cay Dingwort, Joachim Hilke, Philipp Hasenbein
Abteilungsleitung: Tim Quathamer

Steuer-Nr.: 17/370/00008
Tel: 01805-478478
Telefon: 0 40 – 41 55 – 13 47
E-Mail: reisen@hsv.de


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