Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von HSV-Reisen, Inh. Liga Travel GmbH (Reiseveranstalterin)
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden für Reiseverträge im Sinne des § 651a BGB regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie von uns erwarten können und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor unnötigen Missverständnissen bewahren.
1 Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, der Reiseveranstalterin, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder per e-Mail geschehen. Der Reisevertrag gilt erst dann als verbindlich, wenn Ihnen die Buchung und der Preis der Reise schriftlich oder per e-Mail bestätigt wurde.
1.2 Sofern Sie erklärt haben, für die vertraglichen Verpflichtungen auch anderer durch Sie angemeldeten Personen einzustehen, haften auch Sie neben den von Ihnen angemeldeten Teilnehmern für deren Pflichten aus dem Reisevertrag.
1.3 Sie erhalten bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss die Reisebestätigung ausgehändigt, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Reiseprogramm ergeben. Bitte beachten Sie unbedingt etwaige weitergehende in der Reisebestätigung erwähnten Hinweise, insbesondere bezüglich Einreise- und Durchreisebestimmungen, Impf- und sonstige Gesundheitsbestimmungen, etc.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses neue Angebot sind wir zehn (10) Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich oder per e-Mail die Annahme erklären.
2 Bezahlung
2.1 Wir können Ihre Zahlung nur annehmen, nachdem wir Ihnen einen Sicherungsschein übergeben haben. Dieser Sicherungsschein ist wichtig für Sie. Er ermöglicht Ihnen einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung oder das Kreditinstitut, bei dem wir Ihre Reise versichert haben. Dazu sind wir gemäß § 651k BGB verpflichtet.
2.2 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, wird nach Aushändigung des Sicherungsscheins und Zugang der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von fünfzehn Prozent (15%) des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
2.3 Der Reisepreis für Reisen die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und nicht den Preise von € 75,- übersteigen, sind spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Für diese Reisen bedarf es keines Sicherungsscheines gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB.
2.4 Ist trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen und die in der jeweiligen Reiseausschreibung angegebenen Rücktrittsgebühren geltend zu machen. Sind keine Rücktrittsgebühren angegeben, steht uns eine pauschale Entschädigung nach Ziffer 5.2 dieser AGB zu. Das Recht, nach Maßgabe der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 1 BGB auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist den Vertrag zu kündigen, bleibt unberührt. Sollten wir in solch einem Fall einen über die vereinbarten Rücktrittsgebühren bzw. die pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 dieser AGB hinausgehenden Schaden haben, sind wir berechtigt diesen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
2.3 Die Kosten für etwaige zusätzliche Leistungen wie z. B. die Besorgung von Visa oder Reservierung von Leistungen außerhalb des vereinbarten Inhalts und Umfangs (Ziffer 3.1 AGB) sind nicht im Reisepreis enthalten. Sie werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zum Reisepreis zu zahlen.
3 Leistungen und Preise; Besonderheiten bei Flügen
3.1 Leistungsumfang
Der Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung, ausgenommen des Reisepreises, zu erklären.
3.2 Beförderung durch eine Luftverkehrsgesellschaft
Wird zusätzlich zu einer Pauschalreise eine Beförderungsleistung durch eine Luftverkehrsgesellschaft erbracht, die wir ihnen separat bepreist anbieten, und weisen wir in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig auf diesen Umstand hin, so vermitteln wir insoweit Fremdleistungen. Soweit wir danach eine Beförderungsleistung nur vermittelt, haften wir nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Eine etwaige Haftung wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Beförderungsleistung richtet sich nach den Beförderungsbestimmungen der Luftverkehrsgesellschaft, auf die wir hiermit hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen werden.
3.3 Gepäckbeförderung
3.3.1 Es werden bis zu 20 kg Gepäck pro Fluggast befördert. Weitere Regelungen richten sich nach Flugklasse, Fluggesellschaft und Destination. Übergepäck kann gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
3.3.2 Für die Beförderung von grösseren Sport- und Musikgeräten existieren Sonderbestimmungen, die bei uns erfragt werden können.
3.3.3 Versichern Sie Ihr Reisegepäck! Schäden oder Zustellungsverzögerungen zeigen Sie bitte unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (Property Irregularity Report, P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft an. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht rechtzeitig ausgefüllt worden ist.
3.4 Unterbringung /Verpflegung
Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen entsprechend der Tageszeit nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend der Leistungsbeschreibung untergebracht und verpflegt. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier.
3.5 Sonderwünsche
Sonderwünsche nehmen wir gerne aber ohne jede Verbindlichkeit entgegen. Wir sind bemüht Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reisebeschreibung enthalten sind, z.B. Einzelzimmer (EZ) mit Meerblick, Bad, Balkon usw., nach Möglichkeit zu entsprechen.
3.6 Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit uns möglich, wenn und soweit entsprechende Unterbringungs- und Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Zu beachten sind die tariflichen Bedingungen des Flugscheins.
3.7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, kann eine Erstattung nur dann erfolgen, wenn es sich um eine nicht pauschalierte Leistung handelt. Bei Reisen, z.B. zu Messen, erfolgt keine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, da die Buchungen zumeist einer Mindestabnahme unterliegen. Zusätzliche gebuchte Ausflüge laut Leistungsbeschreibung sind bei nicht in Anspruchnahme generell nicht erstattbar. Wir sind berechtigt, zwanzig Prozent (20%) des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für diesen zusätzlichen Service und Kosten einzubehalten.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Treten bei Reiseverträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier (4) Monate liegen, nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen durch erhöhte Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten ), erhöhte Hafen- oder Flughafengebühren oder ähnliche Änderungen oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ein, so behalten wir uns vor, den vereinbarten Reisepreis entsprechend zu erhöhen.
Der Umfang einer Reisepreiserhöhung errechnet sich bei erhöhten Beförderungskosten und erhöhten Hafen- oder Flughafengebühren, indem alle vorgenannten zusätzlichen Kosten, die Ihrem Transportmittel eindeutig zugeordnet werden können, durch die Zahl der Personen, die mit dem Transportmittel transportiert werden können (Transportkapazität), geteilt werden. Der sich so ergebene Betrag bestimmt die Höhe der Reisepreiserhöhung pro Person. Bei einer Änderung der Wechselkurse bestimmt sich der Umfang der Reisepreisänderung danach, in welchem Umfang die Wechselkursänderung für uns die Erbringung der Reiseleistung verteuert. Eine Gewinnerhöhung zugunsten von uns aufgrund einer Reisepreisänderung ist nicht zulässig.
Eine Reisepreisänderung erfolgt, in dem wir Ihnen spätestens einundzwanzig (21) Tage vor Reiseantritt die Reisepreisänderung mitteilen; zu einem späteren Zeitpunkt sind Reisepreisänderungen nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen fünf Prozent (5%) übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für die Berechnung eventuell anfallender Stornokosten ist das Eingangsdatum Ihres Rücktritts bei uns. Ihr Rücktritt gilt nur, wenn er schriftlich oder zumindest per E-Mail erklärt wurde.
5.2 Wenn Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir einen angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Soweit auf Grund von abweichenden Stornoregelungen der Dienstleister (Flug- und Hotelgesellschaften) nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Stornoregelung als Prozentsatz des dann geschuldeten Reisepreises:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25%
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 29.Tag vor Reisebeginn: 100%
bei Nichtantritt der Reise: 100%
Bei Sonderreisen, Gruppen- und Sonderflugreisen, Schiffsreisen und Busreisen gelten besondere Bedingungen, wie sie bei den einzelnen Reiseausschreibungen aufgeführt sind.
5.3 Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten Abänderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür werden € 30,- pro Person erhoben.
5.4 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an Ihre Stelle oder an Stelle des Reisenden in den Vertrag ein, so haften Sie und die von Ihnen gestellte Ersatzperson uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt der Ersatzperson eventuell entstehenden Mehrkosten.
5.5 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
5.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung, sofern diese nicht im Reisepreis enthalten ist.
6 Rücktritt und Kündigung
6.1 Wir können nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise, trotz einer entsprechenden Abmahnung, vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand trotz Abmahnung in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Wir werden Ihnen jedoch den Wert der uns dadurch ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile auf die Kosten anrechnen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
6.2 Wir können bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis zwei (2) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die betreffende Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, und wir leiten Ihnen unverzüglich die Rücktrittserklärung zu. Auch erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.3 Wir können bis vier (4) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden.
Dieses Rücktrittsrecht steht uns jedoch dann nicht zu, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Sie erhalten im Falle des Rücktritts den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7 Kündigung wegen z.B. höherer Gewalt
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen aber auch durch Streikmaßnahmen Dritter oder Verwaltungsakte oder sonstige Ereignisse, die sich unserer Kontrolle entziehen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen Ihnen dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen, für die wir Anzahlungen geleistet haben, die wir nicht wieder zurückerhalten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart oder gesetzlich zwingend erforderlich ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, darüber hinausgehende Mehrkosten haben Sie zu tragen.
8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die zum besseren Verständnis untenstehend mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:
8.1.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wir dürfen die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert (§ 651c BGB).
8.1.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel innert eines Monats nach Beendigung der Reise anzuzeigen (§ 651d, g BGB).
8.1.3 Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch eine schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und von uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren (§ 651e BGB).
8.2. Haftung
Sie können unbeschadet des Rechts auf Minderung oder Kündigung nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben (§ 651f BGB).
8.2.1 Haftungsumfang
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gem. Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in z.B. Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben, wenn wir auf diesen Umstand vor Abgabe der Reiseanmeldung durch Sie hingewiesen haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.2.2 Beschränkung der Haftung
8.2.2.1 Vorausgesetzt wir haben einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart und unbeschadet eventueller Ansprüche aus Delikt, für die Ziff. 8.2.2.2 gilt, ist die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit wir den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind (§ 651h Abs. 1 BGB).
8.2.2.2 Deliktische Schadenersatzansprüche sind – wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – bei Sachschäden auf viertausend Euro (4.000,- EUR) je Person und Reise beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang in eigenem Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
8.2.2.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns für Sach- und Personenschäden besteht abweichend von Ziff. 8.2.2.1 und Ziff. 8.2.2.2 nicht bzw. ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist (§ 651h Abs. 2 BGB).
Dies gilt nicht, wenn und soweit wir z. B. wegen eines Auswahl- oder Überwachungsverschuldens für den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich sind. In diesem Falle finden Ziff. 8.2.2.1 und Ziff. 8.2.2.2 Anwendung.
8.2.2.4 Kommt uns bei Schiffsreisen ausnahmsweise die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
8.2.2.5 Soweit uns ausnahmsweise die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Montreal, Den Haag, und Guadelajara, soweit die Abkommen nach ihrem Anwendungsbereich gelten. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
8.2.2.6 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil der von uns zu erbringenden Reiseleistungen sind, sondern lediglich als Fremdleistung vermittelt werden.
8.3 Mitwirkungspflicht
8.3.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.3.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommen Sie diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so steht Ihnen kein Anspruch auf Minderung zu.
8.3.3 Bitte beachten Sie, dass Reiseleiter nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9 Ausschluss von Ansprüchen
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines (1) Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
9.2 Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen sieben (7) Tagen bei Gepäckverlust oder -Beschädigung, binnen einundzwanzig (21) Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
10 Verjährung
10.1 Ihre Ansprüche nach den Regeln des Reisevertragsrechts des BGB (§§ 651c bis f) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei (2) Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche aus dem Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach dem Reisevertragsrecht des BGB (§§ 651c bis f) verjähren in einem (1) Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 dieser AGB beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11 Reiseversicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket auch bei uns.
12 Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, machen wir über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Vertragsschluss aufmerksam. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das zuständige Konsulat. Die gültigen Einreise- und Visa- inklusive Transitvisabestimmungen können Sie auch selbst unter hrg.visum-centrale.de
einsehen.Mit den Reiseunterlagen und durch die Reisebeschreibung erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen, denn jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch uns verursacht wurde.
12.2 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
12.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige konsularische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
12.4 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrikas, des Vorderen Orients) zurückkehren.
12.5 Jeder Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13 Allgemeines
13.1 Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.
13.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten oder diese Lücken enthalten sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13
14
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Für Klagen gegen uns gilt der Sitz der Reiseveranstalterin als vereinbart.
HSV-Reisen by Liga Travel
Liga Travel GmbH
Imtech Arena
Sylvesterallee 7
22525 Hamburg
Telefon: +49-(0)40-4155-1347
Fax: +49-(0)40-4155-1047
E-Mail: info@hsv-reisen.de
Bitte beachten Sie, dass aus HSV-Reisen ab dem 1. Juli 2012 HSV-Reisen by Liga Travel wird. Für Sie ändert sich nur wenig, wir sind weiterhin für Sie da und bieten sämtliche Reiseleistungen an. HSV-Reisen by Liga Travel gehört zur Liga Travel GmbH, einer Tochter der DFL und der Hogg Robinson Group.
Wir freuen uns, Sie auch weiterhin als treuen Kunden beraten zu dürfen.