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Verein 12.01.2012
Bericht der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2010/11

Die Rechnungsprüfer des Hamburger SV, Klaus Manal und Reimund Slany, haben ihren Bericht für das Geschäftsjahr 2010/11 vorgelegt. Im Folgenden ist der komplette Bericht zur Ansicht.

Liebe Mitglieder,



diesmal haben auch wir über ein ereignisreiches Jahr zu berichten. Ein neuer Vorstand, der sich auch in unsere Aufgaben - die materielle Prüfung der Einnahmen und der Aufwendungen - einarbeitet, Aufhebungsvereinbarungen mit den (Ex)-Vorständen, eine Sonderuntersuchung durch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rechtsgutachten oder die Mitarbeit im Satzungsausschuss seien nur exemplarisch erwähnt. Dennoch hatte, auch in diesem Jahr, unser Auftrag die Bücher zu prüfen Priorität.



Grundlage unserer - wiederum teilweise nur in Stichproben - erfolgten Prüfung waren die von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft uneingeschränkt testierten Jahresabschlüsse des HSV e.V. und den Gesellschaften, an denen der Verein direkt/indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Der jeweilige Vorstand hat die Vollständigkeit erklärt.

Der Umsatz des HSV Konzerns, dies sind für uns im Wesentlichen der HSV e.V. und die HSV-Arena GmbH & Co. KG (nachstehend Betriebs KG genannt), betrug im Geschäftsjahr 2010/2011 Euro 145 Mio.; davon realisierte die Betriebs KG ca. Euro 80 Mio.. Der Umsatz des HSV e.V. von ca. Euro 65 Mio. ist geprägt durch überdurchschnittliche Transfererlöse von Euro 9,50 Mio. und sonstigen Erträgen aus dem Investorenvertrag von Euro 8,50 Mio..



Wichtige Themen der Prüfung waren - um nur einige Beispiele zu nennen - u.a. Bonuszahlungen aus Arbeitsverträgen, die Einstellung von Posten in die aktive Rechnungsabgrenzung, außerplanmäßige Abschreibungen, die möglichen Auswirkungen der aktuellen Situation beim HSV Ochsenzoll e.V. auf die Gemeinnützigkeit des HSV e.V. oder  die Vertragssituation mit unserem Caterer. 



Die Erläuterungen der Personalkostensteigerung in der Geschäftsstelle (Erhöhung gegenüber dem Vorjahr rd. EURO 1,5 Mio. oder 24%) oder die Kopie der Entscheidung des Vorstandes zur Verlagerung der Herausgabe der HSVlive an die Betriebs KG und die möglichen finanziellen Auswirkungen hieraus liegen bis heute leider nicht vor!


Uns stellt sich erneut die Frage, warum - wie in den Vorjahren - Prüfungen der Personalkosten im Bereich der Geschäftsstelle immer mit Problemen behaftet sind.

Der Vollständigkeit halber verweisen wir auf die - wenn auch um rund Euro 1,2 Mio. reduzierte - bilanzielle Überschuldung der HSV Besitz KG, sowie auf die durch den auflösend bedingten Forderungsverzicht entstandene Überschuldung der Betriebs KG hin.

In dem Bereich Reisekosten haben wir uns - wie schon in dem Bericht zu der Mitgliederversammlung am 9.1.2011 ausgeführt - mit der Verwendung der dienstlich erflogenen Bonusmeilen (Miles & More), die nach der gültigen Regelung dem Arbeitgeber zusehen, befasst. Da die Prüfung damals nicht abgeschlossen werden konnte, wollten wir zu den eventuellen materiellen Auswirkungen in diesem Jahr noch berichten. 


 
Am 15. März 2011 haben die Vorstände Katja Kraus und Bernd Hoffmann mit dem Aufsichtsrat des HSV Aufhebungsvereinbarungen abgeschlossen, hierdurch sind sämtliche Ansprüche aus den Vertragsverhältnissen, die den Vertragsparteien bekannt sein mussten oder konnten, abgegolten (Generalquittung).

Um Klarheit über mögliche Auswirkungen dieser Generalquittungen auf unsere Arbeit zu erhalten, haben wir dieses Thema dem vom Aufsichtsrat beauftragten Rechtsanwalt vorgelegt.



Aus der Antwort des Rechtsanwaltes ist der nachfolgende Auszug von Bedeutung:



Auszug: 

„Da es den Rechnungsprüfern als unabhängiges Vereinsorgan obliegt, die Tätigkeit anderer Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) zu überprüfen, besteht der Prüfungsauftrag grundsätzlich unbeschränkt. Dieser Prüfungsauftrag wird aus Sicht des Unterzeichners auch nicht durch Vereinbarungen beschränkt, die zwischen anderen Organen des Vereins getroffen werden. Die betreffenden Aufhebungsvereinbarungen für die ehemaligen Vorstände trafen der Aufsichtsrat - für den Verein - und die betreffenden Vorstände. Unabhängig von den Inhalten einer solchen Aufhebungsvereinbarung sind die Rechnungsprüfer also uneingeschränkt zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben verpflichtet.



Um die Mitglieder bei einer solchen Entscheidung zutreffend zu informieren, sollte sich der Prüfbericht auf solche Gesichtspunkte beziehen, die dem kontrollierten Organ überhaupt vorgeworfen werden können. Hierfür können die Generalquittungen eine Rolle spielen. 



Dies zeigt sich etwa an den bereits angesprochenen "Prämienmeilen" von Fluggesellschaften. Selbst wenn in der Vergangenheit seitens der ehemaligen Vorstände keine Meldungen erfolgt sind und daher Verstöße gegen Reiserichtlinien vorliegen, können derlei Aspekte angesichts der in den Aufhebungsvereinbarungen getroffenen Entscheidung zur Abgeltung aller wechselseitig bestehenden Ansprüche aus der Zeit der früheren Vorstandstätigkeit für eine Entlastung der Vorstände keine Rolle spielen.
 


Sofern das Ergebnis der Rechnungsprüfung also Gesichtspunkte betrifft, die von den vertraglichen Ausschlussregelungen umfasst sind, könnten diese den betreffenden Vorständen nicht mehr vorgeworfen werden. Kann ein Vorstand für derlei Gesichtspunkte aber nicht mehr individuell haften, ginge eine von der Mitgliederversammlung mit dieser Begründung verweigerte Entlastung ins Leere."




Ende Auszug

Vor diesem Hintergrund haben wir die Prüfungstätigkeiten im Bereich Miles & More eingestellt. Im Übrigen hat der aktuelle Vorstand das Thema im April 2011 neu geregelt, so dass die Mitarbeiter künftig die dienstlich erworbenen Bonusmeilen privat nutzen können. 



Auch über die Reisekosten der beiden letzten Geschäftsjahre werden wir mit dem Aufsichtsrat/Finanzausschuss und dem Vorstand, noch Gespräche führen. 

Wie Ihnen vielleicht bekannt, hat unser Wirtschaftsprüfer den Auftrag für eine Sonderuntersuchung erhalten. Nach Vorlage des Berichtes haben wir das Thema  mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat aufgenommen. 

Für uns sind aus diesem Themenbereich primär zwei Komplexe von Bedeutung, zu denen wir Ihnen in der Mitgliederversammlung weitere Details nennen werden.

Da die umfassende Prüfung der Betriebs KG noch nicht abgeschlossen werden konnte und Schlussfolgerungen daher noch nicht möglich sind, werden wir zur Empfehlung zur Entlastung der (Ex)-Vorstände  ebenfalls in der Versammlung am 15. Januar eingehen.

Die zwischen den beiden (Ex)-Vorständen und dem Aufsichtsrat getroffenen Aufhebungsvereinbarungen haben wir geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass das Protokoll der Aufsichtsratssitzung, in der die Aufhebungsvereinbarungen beschlossen worden ist, nicht den formalen Anforderungen unserer Satzung entsprochen hat. Nach Gesprächen mit Vertretern des Aufsichtsrates ist - um den formalen satzungsgemäßen Anforderungen zu entsprechen - nachträglich eine Protokollergänzung erstellt und vom Aufsichtsrat verabschiedet worden.



Der Aufsichtsrat hat mit Abschluss der Aufhebungsvereinbarungen eine unternehmerische Entscheidung getroffen. Die Aufsichtsräte haben uns schriftlich bestätigt, dass jedes Mitglied über sämtliche, für die individuelle Entscheidungsfindung relevanten Informationen, verfügte.



Im Prüfungszeitraum haben wir eine Fülle von Unterlagen angefordert. Der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende und der 1. Vorstandsvorsitzende haben uns fast alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Es sind noch einige klärende Gespräche zu führen. Ungeachtet dessen empfehlen wir Ihnen aus heutiger Sicht, liebe Mitglieder, den Aufsichtsrat und den derzeitigen Vorstand zu entlasten.



Hamburg, den  12. Januar 2012


Klaus Manal                                                                     Reimund Slany



 
Die European Club Association (ECA) ist die Interessenvertretung der europäischen Fußballvereine, der insgesamt 201 Vereine aus 53 UEFA-Mitgliedsländern angehören. Der Verband löste die Interessenvertretung G-14 ab. Der HSV ist einer von nur vier Bundesligavereinen mit einer Vollmitgliedschaft. Mehr darüber gibt es auf der Homepage der ECA.
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