
13.01.2022
Aktuelle Corona-Bestimmungen für den Sport in Hamburg und Schleswig-Holstein
Seit dem 10. Januar dieses Jahr gelten für den Sport in Hamburg neue Corona-Bestimmungen. Auch in Schleswig-Holstein gibt es seit dem 12. Januar neue Regeln, die die Paul Hauenschild Sportanlage in Norderstedt betreffen.
Bestimmungen in Hamburg
Der Zutritt zu Sportveranstaltungen ist für folgende Personen zulässig:
Personen, die geimpft oder genesen sind und getestet sind (eine Testung ist nicht erforderlich, wenn eine Auffrischungsimpfung bzw. Booster-Impfung bereits erfolgt ist)
Kinder bis zur Einschulung
Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Schulbescheinigung nachweisen können, dass Sie regelmäßig getestet werden
Trainer:innen müssen am Tag des jeweiligen Sportangebots einen negativen Testnachweis erbringen
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Bestimmungen in Schleswig-Holstein
Die Sportausübung und -anleitung in Innenräumen ist nur noch für folgende Personen zulässig:
Personen, die geimpft oder genesen sind und getestet sind (eine Testung ist nicht erforderlich, wenn eine Auffrischungsimpfung bzw. Booster-Impfung bereits erfolgt ist)
Kinder bis zur Einschulung
Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Schulbescheinigung nachweisen können, dass Sie regelmäßig getestet werden
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies nachweisen und getestet sind
Sorge- und Umgangsberechtigte (als Begleitung von Kindern bis zur Einschulung), die geimpft, genesen oder getestet sind und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Die 2G+-Regel gilt ebenso für alle Personen, die sich auf der Paul Hauenschild Sportanlage in der Sporthalle, der Tennishalle oder der Blockhütte (auch Trainer:innen, Zuschauer:innen etc.) aufhalten.
Des Weiteren gilt seit dem 12. Januar 2022 für das gesamte Umkleidehaus die 2G+-Regel. Somit sind nur noch Personen zugelassen, die entweder geimpft oder genesen und getestet sind. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erfolgt ist.
Wettbewerbe mit mehr als 50 Sporttreibenden innerhalb geschlossener Räume und mehr als 100 außerhalb geschlossener Räume sind unzulässig.