
03.03.2022
Gelockerte Corona-Schutzmaßahmen in Norderstedt
Ab dem heutigen Donnerstag (3. März 2022) gelten auf der Paul Hauenschild Sportanlage in Norderstedt neue Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Ab sofort ist die Sportausübung und -anleitung in Innenräumen für folgende Personen (ohne Symptome) zulässig:
Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind
Kinder bis zur Einschulung
Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Schulbescheinigung nachweisen können, dass Sie regelmäßig getestet werden.
Die 3G-Regel gilt ebenso für alle Personen, die sich in der Sporthalle, der Tennishalle oder der Blockhütte (auch Trainer:innen, Zuschauer:innen etc.) aufhalten.
Des Weiteren gilt ab sofort für das gesamte Umkleidehaus die 3G-Regel. Somit sind alle Personen zugelassen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind.