
21.05.2021
Neue Corona-Lockerungen für den Sport in Hamburg
Ab dem morgigen 22. Mai gilt in Hamburg eine neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, die auch Auswirkungen auf den Sport im HSV hat.
Nach dem am vergangenen Montag (17. Mai) in Schleswig-Holstein bereits Kontaktsport für bis zu zehn Personen möglich war, gibt nun auch das Bundesland Hamburg Lockerungen für den Sport bekannt. Ab dem 22. Mai hat der Hamburger Senat aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens folgende Neuerungen beschlossen:
Sport im Freien ist insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen kontaktlos allein oder in Gruppen von bis zu zehn Personen, sowie für höchstens 20 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig; das Abstandsgebot findet hierbei keine Anwendung.
Die Testpflicht für Anleitende entfällt.
Freibäder dürfen wieder betrieben werden. Beim Schwimmen und Baden gilt das Abstandsgebot. Für den Einlass muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Für den vereinseigenen Sport im HSV bedeutet das, dass nun auch alle Sportlerinnen und Sportler in Hamburg das Training im Freien unter Einhaltung der gültigen Eindämmungsverordnung und der Hygienemaßnahmen des Hamburger Sport-Verein e.V. wieder aufnehmen dürfen.