
26.08.2020
Neue Corona-Lockerungen für den Vereinssport in Hamburg
Am Dienstag (25. August) hat der Senat beschlossen, die Hamburger Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus bis zum 30. November zu verlängern. Allerdings wurden auch einige weitere Lockerungen für den Vereinssport bekannt gegeben, die ab dem 1. September in Kraft treten.
Erlaubt ist in Mannschaftssportarten das Training sowie der Wettkampf mit bis zu 30 aktiv teilnehmenden Sportlern sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. Trainer, Funktionsteams und weitere einer Mannschaft zugehörige Personen, die nicht unmittelbar an der aktiven Sportausübung beteiligt sind, fallen nicht unter die zuvor genannten 30 Personen, müssen sich aber an die allgemeinen Hygienevorgaben halten.
Die neue Regelung bezieht sich ausschließlich auf Mannschaftssportarten. Individualsportarten dürfen weiterhin nur bei einer Gruppengröße von bis zu 10 Personen auf den Mindestabstand verzichten. Wird die vorgegebene Personenanzahl überschritten, gilt bei der Sportausübung weiterhin der Mindestabstand von 1,50m unter freiem Himmel und von 2,50m in geschlossenen Räumen zwischen den aktiven Sportlern.