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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INTERNET-AUKTION

Auswärtstrikot der Saison 19/20 von Dino Hermann

1. Die HanseMerkur (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) ist Ausrichter der Internet-Auktion, im Rahmen welcher ein sonderangefertigtes HSV-Auswärtstrikot der Saison 2019/2020 von HSV-Maskottchen Dino Hermann (nachfolgend „Trikot“) meistbietend versteigert werden soll („Internet-Auktion“). Die HSV Fußball AG (Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg; nachfolgend „HSV“) ist nicht (Mit-) Ausrichter der Internet-Auktion, sondern stellt lediglich der HanseMerkur zur Ausrichtung die erforderliche Plattform zur Verfügung. Insbesondere wird die HanseMerkur (und nicht der HSV) Vertragspartner des Höchstbietenden.

2. Die Internet-Auktion läuft bis zum 11.06.2020, 11:00:00 Uhr. Für den Ablauf der Angebotsdauer ist die System-Uhrzeit der Plattform maßgeblich. Bei Vorliegen von technischen Problemen kann die Internet-Auktion vom Ausrichter verlängert oder vorzeitig beendet werden.

3. Der Gewinner der Auktion erhält das Trikot, in dem Zustand und mit der Beschaffenheit, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Gewinner vorliegen. Weder die HanseMerkur noch der HSV übernehmen für die Beschaffenheit des Trikots eine Garantie. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

3. Der Bieter gibt ein verbindliches und unbedingtes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb des Trikots ab. Dafür schickt der Bieter ein verbindliches und unbedingtes Gebot per E-Mail an hermann@hsv.de unter Nennung des Gebotsbetrages in EUR, des vollständigen Namens sowie der Telefonnummer des Bieters. Minderjährige sowie Mitarbeiter des HSV und der HanseMerkur sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Die HanseMerkur wird das höchste Gebote zum Zeitpunkt des Ablaufs der Internet-Auktion annehmen. Dafür erhält der Gewinner von der HanseMerkur an die angegebene E-Mail-Adresse eine Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgreiche Ersteigerung. Erst mit Erhalt dieser E-Mail von der HanseMerkur kommt zwischen der HanseMerkur und dem Gewinner ein Vertrag zustande („Vertrag“). Der Vertrag verpflichtet den Gewinner zur Zahlung des Kaufpreises in der Höhe des abgegebenen Gebotes und die HanseMerkur zur Übereignung des Trikots. Haben zwei oder mehr Bieter ein identisches Gebot abgeben, welches zum Ablauf der Internet-Auktion das Höchstgebot darstellt, wird die HanseMerkur das zeitlich früher eingegangene Angebot annehmen.
Das tagesaktuelle Höchstgebot wird täglich über die HSV-Clubmedien kommuniziert.

4. Ist das höchste Gebot zum Ende der Angebotsdauer aus rechtlichen Gründen unwirksam, wird die HanseMerkur das Angebot des Bieters annehmen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Internet-Auktion das höchste wirksame Gebot abgegeben hat.

5. Die HanseMerkur und der HSV speichern und verarbeiten die durch den Bieter angegebenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Internet-Auktion und zu der Vertragsabwicklung und - bearbeitung. Die Daten werden nach Beendigung der Auktion und Abwicklung des Vertrag gelöscht, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Speicherdauer vorsehen. Die HanseMerkur und der HSV beachten die zum Schutz der Daten der Bieter geltenden gesetzlichen Vorschriften. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz beim HSV erhalten Sie unter: www.hsv.de/datenschutz. 

6. Bieter können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme oder sofern das höchste Gebot zum Ende der Angebotsdauer aus rechtlichen Gründen unwirksam ist, wird die HanseMerkur das Angebot des Bieters annehmen, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Internet-Auktion das höchste wirksame Gebot abgegeben hat.

7. Der Kaufpreis umfasst Liefer- und Versandkosten. Der Versand des Trikots an den Höchstbietenden ist Bestandteil des Vertrags.

8. Die Zahlung des für den Erwerb des Trikots gebotenen Entgelts durch den Höchstbietenden ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgreiche Ersteigerung fällig. Die Zahlung des Entgelts erfolgt direkt auf das in der Benachrichtigungs-E-Mail benannte Konto. Die relevanten Zahlungsinformationen werden dem Höchstbietenden in der Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgreiche Ersteigerung mitgeteilt. Bezahlt der Höchstbietende nicht innerhalb der in der Benachrichtigungs-Mail vorgegebenen Frist, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 04.06.2020