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26.01.26
Statement des HSV-Aufsichtsrates
Das Kontrollgremium der HSV Fußball Management AG äußert sich zu den jüngsten Medienberichten über das Ausscheiden von Stefan Kuntz als Vorstand zum 31. Dezember 2025.
Die von Stefan Kuntz verbreiteten Aussagen zu den Hintergründen seines Ausscheidens machen folgende Richtigstellungen erforderlich:
1. Glaubhafte Hinweise für schwerwiegende Pflichtverletzungen: Das von mehreren Hinweisgebenden unabhängig voneinander glaubhaft geschilderte Fehlverhalten, das zu internen Ermittlungen führte, umfasst zahlreiche schwerwiegende Pflichtverletzungen, die jeden verantwortungsvollen Aufsichtsrat zum Handeln veranlassen mussten. Nicht nur die in solchen Fällen geltenden (arbeitsrechtlichen) Fristen, sondern auch die Verantwortung für die bei uns tätigen Mitarbeitenden und die Verteidigung der Werte des HSV geboten ein rasches und konsequentes Handeln des Aufsichtsrates.
2. Mehrfache Anhörungsangebote/Information über die Vorwürfe: Die wiederholte Behauptung, Stefan Kuntz sei über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht informiert worden und habe keine Möglichkeit erhalten, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften, ist nachweislich unwahr:
Am 18. Dezember wurde Stefan Kuntz förmlich über die Untersuchung informiert; am 19. Dezember wurden seinen damaligen Anwälten in anonymisierter Form die Inhalte sämtlicher bis dahin vorliegender Zeugenaussagen mitgeteilt.
Nachdem Stefan Kuntz am 20. Dezember (am Rande eines Heimspiels gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates) mitteilte, Stellung nehmen zu wollen, wurden ihm über seine Anwälte zwei Termine (22./23. Dezember) für die Anhörung angeboten; hierauf gingen Stefan Kuntz und seine Anwälte nicht ein. In der Folge unterbreitete der HSV-Aufsichtsrat auf Wunsch von Stefan Kuntz bis zum 27. Dezember zwei weitere konkrete Anhörungstermine, die von Stefan Kuntz oder seinen Anwälten verschoben oder abgesagt wurden. Am 27. Dezember informierte uns Stefan Kuntz über einen Wechsel seiner Anwälte und bat um einen Anhörungstermin am 29. Dezember ab 11 Uhr. Diesen Termin hat der Aufsichtsrat gegenüber den neuen Anwälten bestätigt.
Am Vorabend dieses Termins teilte Stefan Kuntz über seine Anwälte mit, doch nicht mehr für eine Anhörung zur Verfügung zu stehen und den Termin stattdessen für die Verhandlung des Aufhebungsvertrages nutzen zu wollen. Eine Anwesenheit bei diesem Termin lehnte Stefan Kuntz ab. Den neuen Anwälten von Stefan Kuntz wurde in diesem Termin angeboten, die bis dato ermittelten Vorwürfe erneut detailliert mitzuteilen. Die neuen Anwälte von Stefan Kuntz lehnten dies ab und teilten mit, die Vorwürfe seien ihnen bekannt.
3. Wahlmöglichkeit des Stefan Kuntz: Es trifft ferner nicht zu, dass zu Stefan Kuntz gesagt wurde, seine Anhörung könne zu einem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe führen.
Tatsächlich wurde ihm gesagt, dass eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung eine Möglichkeit sei, eine längere und möglicherweise öffentlich werdende Untersuchung zu vermeiden. Ob dies sinnvoll sei, könne er, da er die Berechtigung der Vorwürfe kenne, selbst am besten beurteilen. Auf dieser Grundlage hat sich Stefan Kuntz, beraten durch mehrere Anwälte, aus freien Stücken für den Abschluss der Aufhebungsvereinbarung entschieden.
In diesem Zusammenhang hat Stefan Kuntz über seine Anwälte die Rücknahme seiner Strafanzeige vorschlagen lassen, damit der Wunsch, die Trennung diskret zu kommunizieren, nicht vereitelt wird. Inzwischen wissen wir, dass der Inhalt dieser, uns erst seit dem 30. Dezember vorliegenden Strafanzeige mindestens in Teilen nachweislich unwahr ist.
Der Aufsichtsrat des HSV hält es im Interesse sämtlicher betroffener Personen für bedauerlich, dass diese öffentlichen Richtigstellungen erforderlich geworden sind, und bittet um Verständnis, dass er weder die selbst festgestellten Pflichtverletzungen im Einzelnen mitteilen wird, noch Medienberichte Dritter zu angeblichen sonstigen Sachverhalten kommentieren kann.
