Saison
24.09.20
DFB-Sportgericht ändert Sperre von Toni Leistner
Die zuvor ausgesprochene Strafe von fünf Spielen wurde auf zwei im DFB-Pokal und zwei im Ligabetrieb geändert. Darüber hinaus gibt es eine Geldstrafe.
Das Sportgericht des DFB hat heute in mündlicher Verhandlung die zuvor vom Kontrollausschuss ausgesprochene Sperre gegen Toni Leistner geändert. Der Abwehrspieler des HSV ist „wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie einem Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept“ zu einer Sperre von vier Spielen verurteilt worden. Zwei davon sind in der Meisterschaft zu verbüßen, die anderen beiden im DFB-Pokal. Zudem erhält Leistner eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro.
Nach der ersten Entscheidung des Kontrollausschusses war gegen den Sommer-Zugang der Rothosen eine wettbewerbsübergreifende Sperre von fünf Pflichtspielen ausgesprochen worden, von denen drei direkt zu verbüßen gewesen wären und zwei bis zum 18. September 2021 zur Bewährung ausgesetzt waren. Die Höhe der Geldstrafe hatte 8000 Euro betragen.
Leistner war nach der DFB-Pokalpartie in Dresden aus einem Dynamo-Fanblock massiv beschimpft und beleidigt worden, während er darauf wartete, ein TV-Interview zu geben. Als ein Zuschauer wiederholt persönliche Beleidigungen in Richtung Leistner schrie, kletterte der Verteidiger auf die Tribüne und stellte den Pöbler zur Rede. Dabei kam es zu Schubsereien auf den Rängen, die der HSV-Profi anschließend wieder verließ.
Leistner selbst hatte nach dem ersten Urteil Berufung eingelegt und war nun zur mündlichen Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus geladen worden. In der neuen Urteilsbegründung heißt es vom Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, nun: "Normalerweise werden Übergriffe von Spielern auf Zuschauer härter bestraft. In diesem Fall griffen aber einige Milderungsgründe, vor allem die Tatsache, dass der Spieler bisher sportgerichtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er in hohem Maße provoziert wurde beziehungsweise glaubte, provoziert worden zu sein. Für eine noch deutliche Reduzierung der Strafe blieb kein Raum, weil von dem Urteil auch eine abschreckende Wirkung ausgehen muss." Leistner selbst äußerte sich nach der Verhandlung wie folgt: „Mir war es wichtig, persönlich gehört zu werden. Die Strafe jetzt akzeptiere ich“, so der 30-jährige gebürtige Dresdner. Damit ist das Urteil rechtskräftig.