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02.06.20

Informationen zur Rückerstattung der HSV-Dauerkarten 2019/20

Dauerkarten-Inhaber können über verschiedene Möglichkeiten entscheiden, wie mit dem Restwert ihrer Dauerkarte verfahren werden soll. 

Seit vergangenem Montag (25. Mai) können HSV-Dauerkarteninhaber entscheiden, wie mit dem Restwert auf ihren Dauerkarten für die Saison 2019/20 umgegangen werden soll. Per E-Mail wurden sie bereits persönlich über den Rückerstattungs-Prozess informiert, der im Wesentlichen drei verschiedene Möglichkeiten vorsieht. Dazu zählt zum einen der Verzicht auf die Rückerstattungssumme zugunsten von Infrastrukturprojekten rund um das und im Volksparkstadion im Verbund mit einem Geschenk und einer Einladung zu einer exklusiven Autogrammstunde (sobald es die Umstände wieder ermöglichen). Nachdem in den vergangenen Wochen viele Dauerkarteninhaber mit dem Hinweis an den HSV herangetreten sind, auf ihre Rückerstattung verzichten zu wollen, um ihrem HSV in dieser außergewöhnlichen Situation Unterstützung zukommen zu lassen, bietet der HSV gern diese Möglichkeit an und bedankt sich ausdrücklich für diese Hilfsbereitschaft. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Rückerstattungssumme in vollem Umfang zurückzuerhalten. Und zwar entweder durch eine Überweisung oder in Form eines Gutscheins. 

Der HSV bittet im Hinblick auf die Abwicklung des Rückerstattungs-Prozesses darum, bis zum 30. Juni 2020 das folgende Online-Formular, das weitere Informationen zu den drei möglichen Optionen beinhaltet, auszufüllen. 

Das Online-Formular zur Angabe des gewünschten Weges findet sich hier: Zum Online-Formular.