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Verein

19.08.19

Boldt stärkt Jatta: „An unserer Haltung hat sich nichts geändert“

Nach dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung des 1:0-Heimsieges stellt sich der HSV-Sportvorstand weiter hinter Bakery Jatta und erwartet von der DFL eine zeitnahe Entscheidung.

Zum 1:0-Heimsieg des HSV gegen den VfL Bochum am vergangenen Freitag wird es noch ein juristisches Nachspiel geben. Wie der VfL heute bekannt gab, hat der Verein fristgemäß Einspruch gegen die Wertung der Partie eingelegt. "Der Einspruch erfolgt im Hinblick auf die nach wie vor ungeklärte Situation um die Spielberechtigung des HSV-Spielers Bakery Jatta, wie sie sich aus den Medienberichten darstellt", hieß es in der Mitteilung. Damit hat nach dem 1. FC Nürnberg, dem der Deutsche Fußball-Bund eine Fristverlängerung bis zum 31. August einräumte, um seinen Einspruch zu begründen, der zweite Club gegen die Wertung eines HSV-Spiels Protest eingelegt. Auch der nächste Gegner der Rothosen, der Karlsruher SC, erwägt, im Falle eines Einsatzes von Jatta und eines entsprechenden Spielausgangs Einspruch gegen die Wertung der Partie am kommenden Sonntag einzulegen.

"An unserer Haltung und unserer Position hat sich durch Bochums Einspruch nichts geändert. Wir stehen weiterhin voll und ganz hinter unserem Spieler und Mitmenschen Bakery Jatta. Mit seiner Aussage vor dem DFB-Kontrollausschuss hat er dazu beigetragen, schnellstmöglich für Klarheit in der Angelegenheit zu sorgen“, untermauert Jonas Boldt noch einmal den Standpunkt des HSV und ergänzt: „Wir sehen weiterhin keinen Grund dafür, ihn aufgrund von Verdächtigungen nicht einzusetzen. Ich wiederhole mich, aber wir sprechen hier über Einsprüche aufgrund von Spekulationen und Vermutungen, bei denen andere in der Beweispflicht sind. Das ist doch absurd! Wo soll das hinführen? Dann hagelt es bald in allen möglichen Ligen jede Menge Einsprüche gegen Spielwertungen. Ich erwarte diesbezüglich auch den Schutz des Spielers und unseres Clubs durch den DFB und die DFL, z.B. durch eine zeitnahe Entscheidung über den Einspruch des 1. FC Nürnberg. Gerade vor diesem Hintergrund erschließt sich mir die Verlängerung der Begründungsfrist für den 1. FC Nürnberg nicht. Wir wünschen uns jetzt schnellstmöglich Klarheit in dieser Angelegenheit, auch zum Schutz eines weiteren geregelten Spielbetriebs. Der Bochumer Einspruch und die Karlsruher Überlegungen zeigen ja, welche Verunsicherung bei vielen Clubs völlig unnötigerweise herbeigerufen wird."

Der Chemnitzer FC nahm nach dem Ausscheiden im DFB-Pokal (7:8 n.E.) im Übrigen vom Recht eines Einspruches keinen Gebrauch. Auch Darmstadt 98 hatte sich für einen anderen Weg entschieden, den sie in einer längeren Stellungnahme erklärten.