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Informationen zum Rechtsformwechsel

In den vergangenen zwei Jahren hat die HSV-Arbeitsgruppe Rechtsform, basierend auf einem Antrag aus der Mitgliederversammlung 2021 und einem weiteren Auftrag der Mitgliederversammlung 2023, Rechtsformen im deutschen Profifußball geprüft und anschließend unter Beteiligung verschiedener HSV-Stakeholder das Modell einer HSV Fußball AG & Co. KGaA entwickelt. In dieser Gesellschaftsform erfolgt eine klare Trennung zwischen einerseits der operativen Führung und Lenkung des Profifußballbereichs und anderseits dessen Vermögen. Damit können die Mitgliederrechte dauerhaft gesichert werden und gleichzeitig besteht die Möglichkeit Eigenkapital einzuwerben. 

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23. März 2024 wird über den von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Wechsel der Rechtsform von der HSV Fußball AG zur HSV Fußball AG & Co. KGaA entschieden. Eine Rechtsformänderung benötigt die Zustimmung der Mitgliedschaft mit einer Dreiviertelmehrheit. Bei erfolgreicher Beschlussfassung der Mitglieder würden die gesellschaftsrechtlichen Schritte des Rechtsformwechsels auf der Ebene der HSV Fußball AG eingeleitet werden, nach deren erfolgreicher Umsetzung der Rechtsformwechsel wirksam würde. 

Auf dieser Seite können sich alle HSV-Mitglieder zum Modell und zu den Maßnahmen informieren. Hierfür stehen die Präsentation der Infoveranstaltung vom 30. Januar 2023 inklusive einer Erläuterung sowie ein FAQ zur Verfügung. Weitere Unterlagen werden in den kommenden Wochen bereitgestellt. Fragen und Anmerkungen können zudem fortlaufend per E-Mail an rechtsform@hsv.de gerichtet werden. 


Unterlagen der Infoveranstaltung zur Rechtsform vom 30. Januar 2024

Am 30. Januar 2024 fand eine hybride Infoveranstaltung für alle Mitglieder statt, auf der das ausgearbeitete Modell für einen Rechtsformwechsel der HSV Fußball AG in eine HSV Fußball AG & Co. KGaA in seinen Details vorgestellt wurde. Die gezeigte Präsentation kann hier als PDF abgerufen werden. Zusätzlich steht ein Erläuterungstext als Download bereit. 

Zur Präsentation der Infoveranstaltung.

Zum Erläuterungstext der Präsentation.


Antrag des HSV-Präsidiums auf Zustimmung zum Rechtsformwechsel

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23. März 2024 wird über den Vorschlag für eine Rechtsformänderung der HSV Fußball AG in eine HSV Fußball AG & Co. KGaA abgestimmt. Der entsprechende Antrag des Präsidiums kann nachfolgend abgerufen werden. Zudem finden sich hier die Entwürfe, die im Wesentlichen den späteren Satzungen der HSV Fußball Management AG und der HSV Fußball AG & Co. KGaA entsprechen sollen. Nachträgliche Änderungen dieser Entwürfe aufgrund von registerrechtlichen Vorgaben oder weitere Anpassungen bleiben vorbehalten. Die Entwürfe sind nicht Teil der Beschlussfassung, sondern dienen lediglich der Information.

Zum Antrag sowie zu den Satzungsentwürfen des HSV e.V., der HSV Fußball Management AG und der HSV Fußball AG & Co. KGaA.­

FAQ zum Rechtsformwechsel

1. Wofür steht die Abkürzung AG & Co. KGaA? Was sind die wesentlichen Merkmale dieser Rechtsform?

Die Abkürzung AG & Co. KGaA steht für “Aktiengesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft auf Aktien”. Es handelt sich um eine Gesellschaftsform, die Elemente einer Personengesellschaft und einer Aktiengesellschaft (AG) kombiniert. Die AG ist dabei die persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA, die sogenannte Komplementärin. Sie übernimmt die Verantwortung für die Geschäftsführung, während die Aktionäre der KGaA nur beschränkt haften und keinen Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit haben.

2. Wer hat vor welchem Hintergrund das Modell zum Rechtsformwechsel für den HSV erarbeitet?

Ausgangspunkt war ein Antrag aus der Mitgliedschaft auf der Mitgliederversammlung im August 2021. Das Präsidium des HSV wurde beauftragt, mögliche Rechtsformen in Bezug auf die Punkte Mitgliederrechte und Eigenkapitalbeschaffung zu prüfen und diese mit ihren Vor- und Nachteilen zu erläutern. Hierfür wurde im Jahr 2022 eine Arbeitsgruppe innerhalb des Hamburger Sport-Verein e.V. gegründet. Diese bestand aus dem Antragssteller sowie Vertretenden des HSV-Präsidiums, der e.V.-Geschäftsführung, des Beirats, des Ehrenrats und des Supporters Club. Die Arbeitsgruppe stellte ihre Ergebnisse im Januar 2023 auf einer Infoveranstaltung und auf der Mitgliederversammlung vor. Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2023 wurde dann der Auftrag erteilt, auszuarbeiten, wie eine Rechtsformänderung in eine KGaA unter Berücksichtigung des Modells einer GmbH & Co. KGaA bzw. einer AG & Co. KGaA für den HSV konkret aussehen würde.  

Daraufhin wurde die Arbeitsgruppe im Sinne der Spezifizierung des Auftrags um einen Vertreter des Vorstands der HSV Fußball AG sowie Fachexperten der Fußball AG, und um Vertreter von weiteren Gesellschaftern vergrößert. Externe Unterstützung erhielt die Arbeitsgruppe von der CSIGHT GmbH (allgemeine Projektbegleitung), Taylor Wessing (rechtliche Expertise) und der rt Steuer + Recht GmbH (steuerliche Expertise). 

Diese Arbeitsgruppe mit einer großen Breite der HSV-Stakeholdergruppen sowie fachlicher Expertise hat in den vergangenen Monaten intensive und konstruktive Diskussionen geführt und Abwägungen vorgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisgewinne wurden der Modellvorschlag der HSV Fußball AG & Co. KGaA sowie dazugehörige Maßnahmen entwickelt und Unterlagen ausgearbeitet.

3. Welche Vorteile bietet das Modell der KGaA gegenüber der aktuellen Rechtsform? Wie äußert sich dies im neuen Modell der HSV Fußball AG & Co. KGaA?

Für das Modell der KGaA spricht insbesondere die klare Trennung von Geschäftsbetrieb (verantwortlich ist HSV Fußball Management AG als Komplementärin) und Vermögen (in der KGaA). Dieses Grundprinzip gibt vor dem Hintergrund der Statuten der DFL die Möglichkeit Eigenkapital einzuwerben, ohne die Mitbestimmung des Vereins und damit seiner Mitglieder einzuschränken.  

In der neu ins Leben zu rufenden HSV Fußball Management AG wird die operative Führung des Profifußballbereichs verankert sein. Diese Gesellschaft wird als hundertprozentige Tochter des Hamburger Sport-Verein e.V. gegründet und zwingend auch zukünftig vollständig nur von diesem gehalten werden.  

Als Gegenstück dazu werden in der HSV Fußball AG & Co. KGaA sämtliche Vermögenswerte des professionellen Fußballgeschäfts gebündelt. In dieser Struktur ist es anderen Gesellschaftern möglich, sich finanziell am Vermögen zu beteiligen, ohne jedoch direkten Einfluss auf die operative Führung des Unternehmens nehmen zu können.  

Damit werden die Mitgliederrechte gestärkt und dauerhaft gesichert, denn der HSV e.V., und damit die Mitgliedschaft, hält nicht wie derzeit 75,1 % an der Gesellschaft, die für den Geschäftsbetrieb im Profifußball verantwortlich ist (aktuell HSV Fußball AG), sondern die gesamten 100 % der Anteile. Diese sind auch zukünftig nicht veräußerbar und verbleiben stets beim HSV e.V.

4. Warum wurde das Modell der AG & Co. KGaA und nicht die GmbH & Co. KGaA gewählt? Welche Vorteile sind speziell mit der AG als Komplementärin verbunden?

Die Arbeitsgruppe hat sowohl das Modell der GmbH & Co. KGaA als auch das Modell der AG & Co. KGaA intensiv erörtert und geprüft. Anschließend hat die Arbeitsgruppe einstimmig das Modell der AG & Co. KGaA als Grundlage für die weitere Ausarbeitung gewählt. Der wesentliche Vorteil liegt im ausbalancierten System des Modells. Durch eine klare Trennung von operativer Führung (Vorstand) und Kontrolle (Aufsichtsrat) in der AG wird dem Grundsatz von Checks and Balances im Modell der AG & Co. KGaA am besten Rechnung getragen. Das bedeutet, dass kein einzelnes Gremium und keine Einzelperson unkontrollierte Macht ausüben kann. Die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes gewährleisten eine klare Strukturierung und saubere Governance sowie höhere Transparenz. Der vermeintliche Vorteil des Weisungsrechts des Gesellschafters gegenüber der Geschäftsführung in einer GmbH & Co. KGaA wurde in der Arbeitsgruppe nicht als Vorteil angesehen, da dies zu Doppelstrukturen und zur Verwässerung des Prinzips von Checks and Balances führen kann. 

Zudem ist die Rechtsform der AG beim HSV bereits etabliert, das bedeutet, Abläufe, Strukturen etc. sind gelernt und Prozesse wurden mit den Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre stets verbessert. Dies ist ein großer Vorteil, wenn man bedenkt, dass die Umwandlung bestmöglich greifen und von Beginn an auch operativ funktionieren soll.

5. Warum hat bisher kein Fußballverein die Rechtsform der AG & Co. KGaA gewählt?

Es ist richtig, dass im deutschen Profifußball das KGaA-Modell zwar sehr verbreitet ist, aber bisher nicht mit der AG als Komplementärin gebildet wurde. Gründe dafür könnten sein, dass der formale Anspruch an die AG-Strukturen höher ist und zudem andere Clubs zunächst auf bereits vorhandene Modelle zurückgegriffen haben, nachdem die ersten Vereine diese umgesetzt hatten. Der HSV erfüllt die formalen Anforderungen einer AG bereits durch die bestehenden Strukturen (weitere Vorteile siehe Frage 4). Ziel ist es, das Beste aus den beiden Strukturen der AG und der KGaA zu vereinen. Es ist durchaus möglich, dass andere Fußballvereine dieses Modell zukünftig ebenfalls anwenden werden. 

6. Inwiefern werden in der neuen Rechtsform der HSV Fußball AG & Co. KGaA die Mitgliederrechte gestärkt?

Teilweise wurden hierzu schon bei den vorherigen Fragen erste Antworten gegeben. Der wichtigste Aspekt ist die klare Trennung von operativer Führung und Kapitalstruktur. Die HSV Fußball Management AG, bei der die operative Führung liegt, wird dabei wieder zu 100 % im Besitz des HSV e.V. sein und ist auch zukünftig nicht veräußerbar. Die Beteiligung der Gesellschafter an der KGaA bildet die Kapitalseite ab und hat keinen Einfluss auf die Führung der HSV Fußball Management AG. 

Das Prinzip von Checks and Balances in der Ausgestaltung als AG & Co. KGaA stärkt die Mitgliederrechte durch ein ausbalanciertes System ohne Doppelstrukturen.  

Zudem wird auch im Bereich der KGaA eine erweiterte Partizipation umgesetzt. So haben Mitglieder durch die Festlegung von Anteilsgrenzen weiterhin Einfluss auf die Entwicklung der Kapitalstruktur. Über die Gründung eines „Supporters Trust“ (Erläuterung siehe Frage 14) wird die Möglichkeit der direkten Kapitalbeteiligung für Fans und Mitglieder geschaffen und in der KGaA-Satzung werden zukünftig identitätsstiftende Merkmale verankert sein, die bisher nur in der Satzung des HSV e.V. aufgenommen sind.

7. Warum ist die AG & Co. KGaA interessant für Gesellschafter?

Mit dem Rechtsformwechsel öffnen wir uns wieder für potenzielle Gesellschafter. Stand heute gibt es keine neuen Anteile mehr an der HSV Fußball AG zu erwerben. Der HSV ist eine werthaltige Marke, bietet zudem viel Leidenschaft und Emotionen und steht wieder für seriöses Wirtschaften und klare Werte.  

Außerdem ist im Konzept vorgesehen, dass Gesellschafter bzw. strategische Partner, die mehr als 7,5 % der Anteile erwerben, ein Vorschlagsrecht für einen Sitz im KGaA-Aufsichtsrat erhalten. Zwar kann der KGaA-Aufsichtsrat nicht in das operative Geschäft eingreifen, aber das Gremium soll genutzt werden, um alle wesentlichen Stakeholder regelmäßig zusammenzubringen, damit diese ihr Know-how im besten Sinne für den HSV einbringen können. Gleichzeitig weiß ein Partner, dass er mit gesetzlich garantierter Transparenz über die Geschäftsentwicklung informiert wird. Wir wollen diese Transparenz, daher stellt sie kein Zugeständnis dar, ist für den strategischen Partner aber eine Sicherheit. 

8. Wie verändern sich die bisherigen Anteilswerte der Gesellschafter nach der Rechtsformwandlung?

Bei der Rechtsformwandlung der HSV Fußball AG in eine KGaA ändern sich die Anteilswerte der bestehenden Gesellschafter nicht; sie werden 1:1 in die KGaA überführt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter ihre Beteiligungen im gleichen Verhältnis in der neuen Rechtsform halten, wie zuvor in der HSV Fußball AG. 

In Folge des Rechtsformwechsel ist jedoch die Wandlung eines Darlehens der Kühne Holding AG in Höhe von 30 Millionen Euro in Anteile an der KGaA geplant. Diese Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital nach dem Rechtsformwechsel bringt den Vorteil mit sich, dass Rückzahlungen und weitere Zinszahlungen entfallen. Die Wandlung basiert auf einem Preis, der sich an einer festgeschriebenen Bewertung orientiert. Nach der Umwandlung des Darlehens wird der Anteil der Kühne Holding AG an der KGaA deutlich unter 25 % liegen und nur knapp über den 20,6 %, die sie bereits einmal gehalten hatte. 

9. Von anderen Vereinen mit der Rechtsform GmbH & Co. KGaA ist bekannt, dass Investoren mit einem hohen Anteil an der KGaA mindestens informell einen großen Einfluss nehmen. Wie soll verhindert werden, dass ein Gesellschafter einen großen Anteil der Aktien erwirbt? Wird es eine maximale Grenze geben, bis zu der ein Gesellschafter Anteile am HSV erwerben kann?

Auch wenn die DFL im Rahmen einer KGaA-Struktur sowohl für einzelne Gesellschafter als auch für die Anteilsveräußerung insgesamt keine Grenzen vorsieht, ist mit dem Rechtsformwechsel beim HSV festgelegt, dass kein einzelner Gesellschafter außer dem HSV e.V. auf mehr als 25 % der Anteile an der KGaA kommen soll. Diese Regelung kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit geändert werden. 

Der dabei zugrundeliegende Gedanke ist die Förderung einer ausgewogenen Kapitalgeberstruktur, um eine breitere Verteilung der Aktien auf mehrere Gesellschafter zu erreichen. Damit soll eine „Abhängigkeit von Einzelnen" von vornherein verhindert und stattdessen untermauert werden, dass auch unter den Gesellschaftern ein partnerschaftliches Miteinander eine klare Zielsetzung ist. 

10. In welchem Rahmen und mit welcher Zielsetzung möchte der HSV weitere Gesellschafter gewinnen und entsprechend Aktien veräußern? Wird ein Verkauf der Aktien ohne Zustimmung der Mitglieder möglich sein?

Durch die Trennung von operativer Führung und Kapital in zwei Gesellschaften ist die Rechtsformänderung mit einer Stärkung der Mitgliederrechte bei gleichzeitiger Möglichkeit der Eigenkapitalbeschaffung verbunden. Dies gibt dem HSV die Möglichkeit, Eigenkapital für zukunftsgerichtete, strukturelle Maßnahmen zu generieren. Es geht somit primär darum, mit dem Rechtsformwechsel handlungsfähig zu sein, wenn sich attraktive Optionen auftun, und nicht um einen konkreten schnellen Verkauf von Anteilen. 

Es ist aber vorgesehen, im ersten Schritt die Ausgabe von Anteilen zu begrenzen. Per Satzung kann die Ausgabe auf 50 % der Anteile begrenzt werden und würde so auf der einen Seite Handlungsspielraum schaffen und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung des HSV fördern. Eine solche Regelung kann dann wiederum nur durch einen weiteren Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit geändert werden.  

Von der DFL ist eine solche Begrenzung nicht gefordert – z.B. hat Borussia Dortmund bereits 95,3 % der Anteile an der KGaA fremdvergeben. Nach DFL-Regularien muss der Mutterverein keine Anteile an der KGaA halten. 

Bis zu der gewählten Grenze obliegt es dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Komplementärin sowie der Hauptversammlung der KGaA, neue Gesellschafter für den HSV zu finden. Hierfür hat die Arbeitsgruppe Rechtsform Kriterien erarbeitet, die in der Geschäftsordnung des Vorstands verankert werden. Weitere Informationen hierzu gibt die nächste Frage.

11. Was passiert mit Blick auf die 50+1-Regel der DFL, wenn die Anteile des HSV e.V. bei der KGaA unter 50 % fallen?

Eine Reduzierung der Anteile des HSV e.V. bei der KGaA auf unter 50 % hätte nichts mit der 50+1-Regel der DFL zu tun. Die Einhaltung der 50+1-Regel wird durch die Stellung des HSV e.V. als Alleingesellschafter der Komplementärin (100 % beim HSV e.V.), der HSV Fußball Management AG, gewährleistet. Damit wird sichergestellt, dass der HSV e.V. immer die Hoheit über die operative und strategische Führung des Profifußballs behält. Die Anteile der KGaA könnten nach den Regularien der DFL komplett veräußert werden. 

12. Welche Gesellschafter spielen für den HSV eine Rolle? Besteht die Möglichkeit, dass ein Großinvestor, z.B. eine Private-Equity-Gesellschaft, Anteile an der KGaA erwirbt?

Im Zuge der Neuausrichtung der Rechtsform der HSV Fußball AG war die Festlegung von Richtlinien für den Einstieg neuer Gesellschafter ein zentraler Aspekt der Rücksprache in der Arbeitsgruppe. Diese Leitplanken wurden durch die Definition verschiedener Gesellschaftertypen konkretisiert und werden in der Geschäftsordnung des Vorstands der HSV Fußball Management AG verankert.  

Wer Gesellschafter werden will, soll eine hohe Identifikation mit der Stadt, den hanseatischen Werten und vor allem mit dem HSV mitbringen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Partnern, die den HSV nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch inhaltlich und konzeptionell einen Mehrwert bieten. Reine Finanzinvestoren oder gar Multi-Club-Investoren, die den HSV lediglich als Anlageobjekt betrachten, kommen als Gesellschafter nicht in Frage. 

Mit der aktuellen Position der wirtschaftlichen Stärke ist der HSV derzeit in einer sehr guten Situation, Gesellschafter zu wählen, die für den HSV anhand der definierten Kriterien auf mehreren Ebenen ein Gewinn wären. 

13. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Gespräche mit Gesellschaftern, die die Bereitstellung von Kapital nach der Rechtsformänderung signalisiert haben?

Wie bereits in anderen Antworten dargestellt, ist nach einer Rechtsformänderung die Wandlung eines bestehenden Darlehens der Kühne Holding AG vorgesehen (siehe Frage 9). Darüber hinaus gibt es loses Interesse von dem HSV nahestehenden Personen, sich zu beteiligen, Gespräche hierzu wurden aber bisher nicht konkretisiert. Die Rechtsformänderung würde die Voraussetzung für weitere Gespräche schaffen, da erst mit der Zustimmung der Mitglieder zur neuen Rechtsform weitere Anteilskäufe möglich wären. In jedem Fall geht der HSV derzeit aus einer Position der Stärke in mögliche Verhandlungen, was positive Voraussetzungen für die Rücksprache mit potenziellen Gesellschaftern schafft. Es gibt aktuell aber keine Notwendigkeit und Pläne von schnellen Anteilsveräußerungen. 

14. Wie muss man sich die geplante Fan-Beteiligung des „Supporters Trust“ vorstellen?

Die geplante Fan-Beteiligung, aktuell unter dem Arbeitstitel „Supporters Trust“, ist eine ergänzende, aber zentrale Komponente in der neuen Struktur des HSV mit dem Ziel einer engen Einbindung von Mitgliedern und Fans – auch in der KGaA. Ein Vorbild ist der Club1872 bei den Glasgow Rangers.  

Der „Supporters Trust“ soll eine zusätzliche Plattform für all diejenigen HSVerinnen und HSVer sein, die sich finanziell an der HSV Fußball AG & Co. KGaA beteiligen möchten. Alle Gesellschafter des Trusts sollen gleichberechtigt über Vertretung und Interessenausrichtung entscheiden. Bei Erwerb von Anteilen wird dem Trust ein Vorschlagsrecht für einen Sitz im Aufsichtsrat der KGaA zugesichert. Die schnelle Einrichtung des „Supporters Trust” ist ein Hauptziel für die kommenden Monate. Maßnahmen zur Umsetzung werden aktuell geprüft. Die HSV Fußball AG hat sich bereit erklärt, die Finanzierung der Gründungskosten zu übernehmen. Die Ausgestaltung der Details des „Supporters Trust“ wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und Fans erarbeitet.

15. Wie sind die Aufsichtsräte beider Gesellschaften besetzt und gibt es für die Besetzung genügend passende Personen?

Der Aufsichtsrat der HSV Fußball Management AG ist eine Strukturkopie des aktuellen Aufsichtsrats der HSV Fußball AG. Hier soll sich inhaltlich wie personell nichts ändern. Neben den Kernfunktionen (Bestellung/Abberufung des Vorstands) gibt es einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Dieser entspricht weitgehend dem aktuellen Katalog des Aufsichtsrats. Ergänzt wird der Katalog durch Zustimmungsvorbehalte, die der Vorstand als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters in Richtung KGaA abgeben muss. Das sind insbesondere die Zustimmung zur Übertragung von Anteilen, sowie Zustimmungen zu Hauptversammlungsbeschlüssen der KGaA, z.B. über Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen.  

Auch bei der Zusammensetzung bleibt es beim Status Quo: Neben den fünf Vertretenden, die über das Präsidium mit Freigabe durch den Beirat ausgewählt werden, wird ein Mitglied aus der Mitte des Präsidiums entsandt sowie weiterhin ein Vorschlagsrecht für einen Sitz an die Kühne Holding AG als Kapitalgebervertreter eingeräumt. Das Vorschlagsrecht der Kapitalgeberseite fördert den offenen Dialog und die transparente Kommunikation zwischen den Stakeholdergruppen. Weitere Sitze für Gesellschafter im Aufsichtsrat der HSV Fußball Management AG sind nicht vorgesehen und soll es auch in Zukunft nicht geben. 

Der Aufsichtsrat der KGaA wird über die gesetzlich festgelegten Rechte (vor allem Aufsichts- und Informationsrechte) verfügen, jedoch keine Kompetenz für die Besetzung des Vorstands haben und keinen direkten Einfluss auf das operative Geschäft des Profifußballs nehmen. Der KGaA-Aufsichtsrat soll aber als wichtiges Konsultationsgremium etabliert werden. Die Zusammensetzung dieses Aufsichtsrats zielt daher darauf ab, alle relevanten Gesellschaftergruppen einzubinden, um einen konstruktiven Dialog und Austausch zu fördern. Neben zwei bis drei e.V.-Vertretenden wird jedem Gesellschafter ein Vorschlagsrecht eingeräumt, der mehr als 7,5 % der Anteile hält. Außerdem soll der bestehende Gesellschafterkreis um AMPri, 4B GbR, Wilhelm Bohnhorst und AMH GmbH ein Vorschlagsrecht für einen Sitz erhalten sowie der „Supporters Trust“, sobald dieser Anteile hält. Da der Aufsichtsrat der KGaA keine wesentlichen Entscheidungskompetenzen hat, geht es hier nicht um Mehrheiten, sondern vielmehr um die Repräsentanz aller Stakeholdergruppen in diesem Gremium.  

16. Wird es auch in der neuen Rechtsform eine jährliche Mitgliederversammlung geben, auf der die HSV Fußball AG & Co. KGaA berichtet und sich den Mitgliedern „stellt“?

Ja, daran wird sich nichts ändern. Der HSV e.V. ist dann sogar zu 100 % Eigentümer der HSV Fußball Management AG, in der formal der Vorstand angestellt ist. Dieser wird auch weiterhin auf der jährlichen Mitgliederversammlung des HSV e.V. berichten und Fragen der Mitgliedschaft beantworten. 

17. Warum wird der Rechtsformwechsel zum jetzigen Zeitpunkt zur Abstimmung gebracht?

Die Arbeitsgruppe Rechtsform mit Vertretenden der verschiedenen Stakeholdergruppen hat sich in den vergangenen knapp zwei Jahren zunächst mit der Thematik der verschiedenen Rechtsformen auseinandergesetzt und diese Informationen mit der Mitgliedschaft im Januar 2023 geteilt. Im Anschluss wurde in einer nochmals erweiterten Arbeitsgruppe in detaillierter Arbeit das Modell der HSV Fußball AG & Co. KGaA gemeinsam entwickelt und die einzelnen Maßnahmen zur Ausgestaltung im intensiven und konstruktiven Austausch miteinander besprochen. Nach diesem nun abgeschlossenen Prozess ist es der klare Wunsch der Arbeitsgruppe, das Ergebnis, in dem sich bereits die Argumente der verschiedenen beteiligten Stakeholdergruppen widerspiegeln, allen Mitgliedern im Rahmen eines Informationsprozesses vorzustellen und zur Abstimmung zu bringen.  

Der Termin im März ist im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung bewusst außerhalb der Saisonendphase gewählt.  

Zudem bietet die aktuelle wirtschaftliche Situation des HSV eine große Chance, aus der eigenen Stärke heraus die Möglichkeiten und Vorteile der Rechtsformänderung optimal zu nutzen.